Danke Jürgen für dieses interessante Posting.
1) ich dachte, Gebotsrücknahme geht nur bis 4 Stunden vor Auktiosschluss und muss umfangreich begründet werden?
2) dass kein Kaufvertrag zustande kommt, war mir bewusst. Villeicht sollten alle mal die AGB durchwälzen bevor sie verkaufen

3) ich denke, das Bid Shielding ist eh bald ausgehebelt da die "Nicht-Wissenden" das jetzt auch irgendwo irgendiwe gelesen haben.
4) viel interessanter wäre mal die Darlegung der Gebotstreiberei mittels mehrere Accounts.
Ich darf noch (für angemeldete Mitglieder) auf meinen Beitrag vom Januar "Von Bieterschlachten und Preishochtreibern - Tipps zu EBAY"
hinweisen. Ist aktueller denn jeh:
viewtopic.php?f=39&t=453Grüße, Christian
UND NEIN - es gibt nicht nur Haie in der Bucht
